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Hinweis: Energieausweis-Vorlage-Gesetz:
Seit dem 1.12.2012 ist die Angabe der Energieausweisdaten nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) sowohl gewerblich wie auch privat verpflichtend. Für das unvollständige Ausfüllen der Felder übernimmt die Gemeinde keine Verantwortung.

Mit Unterstützung von Land und Europäischer Union (LEADER).
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