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Fundamt - Fundgegenstände

Die Fundbehörde ist das Gemeindeamt Lunz am See, Amonstraße 16, Tel: 07486/8081

Aufgabe des Fundamts ist es, Fundgegenstände entgegenzunehmen, deren rechtmäßige(n) Eigentümer/in zu eruieren und die Fundsachen für die Dauer von einem Jahr einzulagern.  

Meldepflicht eines Fundes Wer einen Gegenstand findet, hat einer gewissen Meldepflicht nachzukommen, die vom Wert des gefundenen Gegenstandes abhängt:    

> Kleinfunde im Wert von unter € 10,- müssen nicht am Fundamt abgegeben werden, außer die Wiedererlangung ist für den Verlustträger von erheblicher Bedeutung (z.B. Fotos, Dokumente usw.). Kleinfunde dürfen bei Nachfrage aber nicht verheimlicht werden.    

> Ist der Gegenstand mehr als € 10,- wert, ist der Finder gesetzlich verpflichtet, diesen unverzüglich auf dem Fundamt abzugeben. Ansonsten würde er sich strafbar machen.  

Finderlohn: Wird der rechtmäßige Eigentümer gefunden, haben Sie als Finder/in Anspruch auf Finderlohn, der sich wiederum nach dem Wert des Gegenstandes richtet.

Verlustmeldungen:

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